Containerlexikon
Zollamtsplatz
Amtsplätze der Zollstellen werden durch das zuständige Hauptzollamt festgelegt und durch Aushang bei den Zollstellen bekannt gegeben. Ausgehende Waren können nun vom Kunden direkt im Hafen oder Terminal verzollt und in den Seehafen transportiert werden, von dem aus sie ihre Reise in das Exportand antreten. Die Verlagerung des Amtsplatzes in den Hafen oder das Terminal bieten dem Kunden einen verbesserten Service und eine enorme Zeitersparnis. Somit ist die amtliche Benennung zum Amtsplatz ein nicht zu unterschätzender Leistungsvorteil im Logistikgeschäft.
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