Containerlexikon
Zoll
Als Zoll bezeichnet man die Abgabe für die Einfuhr oder Ausfuhr von Waren in ein abgegrenztes Gebiet. Auch wird die Behörde, die für die Einnahme des Zolles zuständig ist so bezeichnet.
Als Zoll bezeichnet man die Abgabe für die Einfuhr oder Ausfuhr von Waren in ein abgegrenztes Gebiet. Auch wird die Behörde, die für die Einnahme des Zolles zuständig ist so bezeichnet.