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Containerlexikon

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Kaigebühren

Sind Gebühren, die für den Warenumschlag im Kai veranschlagt werden. Die Gebühr wird unter Betrachtung  der Art und Menge der geladenen bzw. gelöschten Tonnen Fracht berechnet. Seewärts ausgehend sind die Kaigebühren vom  Aussteller des Schiffszettels zu entrichten. Seewärts einkommend sind die Gebühren vom Ladungsempfänger zu bezahlen.