Containerlexikon
Kaigebühren
Sind Gebühren, die für den Warenumschlag im Kai veranschlagt werden. Die Gebühr wird unter Betrachtung der Art und Menge der geladenen bzw. gelöschten Tonnen Fracht berechnet. Seewärts ausgehend sind die Kaigebühren vom Aussteller des Schiffszettels zu entrichten. Seewärts einkommend sind die Gebühren vom Ladungsempfänger zu bezahlen.